Auszug - Gehweginstandsetzung L237 (Heegermühler Straße)
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Herr Guse übergibt das Wort an Herrn Gersdorf, da der Bauausschuss der Gemeinde Britz sich mit der erarbeiteten Instandsetzungsvariante befasst hat und zu dem Ergebnis gelangte, der Gemeindevertretung eine Beteiligung an der Baumaßnahme „Heegermühler Straße“ u. a. aus folgenden Gründen nicht zu empfehlen: - Mittel für diese partielle Erneuerung der Gehwege stehen haushaltsmäßig nicht zur Verfügung - Planung entspricht nicht den Vorstellungen der Gemeinde - Der Bereich zwischen Einfahrt ehem. Deponie und Ortsausgang, linksseitig ist noch nicht durch eine leitungsgebundene Abwasserentsorgung erschlossen - Die Kosten für die dann neu hergestellten Grundstückszufahrten wären gemäß Kostenersatzsatzung der Gemeinde umlagepflichtig - Wie fügt sich die jetzt geplante Instandsetzung der beiden Gehwegbereich in einen späteren Ausbau der restlichen Gehwegflächen ein - Keine Aussage zu weiteren Kosten wie Planung, Bauüberwachung, Vermessung usw.
Frau Gersdorf fügte hinzu, dass die Gemeinde jahrelang versucht hat, mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen auf einen Nenner zu kommen. – erfolglos. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Instandsetzung des Gehwegs an der Ortsdurchfahrt der L237 (Heegermühler Straße) in den Abschnitten 0+000.000 bis 0+162.368 sowie 0+766.426 bis 1+050.000 auf Grundlage der durch das Ingenieurbüro ASPHALTA vom 14.01.2015 erarbeiteten Vorplanung.
Abstimmungsergebnis
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