Auszug - Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ"

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 20.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-001/2022 Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Winter informiert zum Sachverhalt und erklärt, dass sich ab 2021 die Umlagengrundlage durch den Landesgesetzgeber geändert hat. Dadurch soll gerechter abgerechnet werden.

Nicht nur nach Fläche, sondern nach 3 verschiedenen Vorteilsgebietstypen:

 

 Siedlungsbereich

 Landwirtschaft

 Forstwirtschaft

 

Der Finanzausschuss empfiehlt, dass die Geringfügigkeitsgrenze bei einer Höhe von 1,00 EUR liegen sollte.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" mit Wirkung vom 01.01.2021.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird auf einen Betrag von 1,00 EUR festgesetzt.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

8

7

0

1

0

 


  Beschluss: 20.06.2022 Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen
Termin 04.07.2022 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Liegenschaftsamt  
Sachbearbeiter/-in: Dagmar Kießling  
Termin: 04.07.2022 Status: (offen)
Auftrag: