Auszug - Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ"
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Frau Winter informiert zum Sachverhalt und erklärt, dass sich ab 2021 die Umlagengrundlage durch den Landesgesetzgeber geändert hat. Dadurch soll gerechter abgerechnet werden. Nicht nur nach Fläche, sondern nach 3 verschiedenen Vorteilsgebietstypen:
• Siedlungsbereich • Landwirtschaft • Forstwirtschaft
Der Finanzausschuss empfiehlt, dass die Geringfügigkeitsgrenze bei einer Höhe von 1,00 EUR liegen sollte. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" mit Wirkung vom 01.01.2021. Die Geringfügigkeitsgrenze wird auf einen Betrag von 1,00 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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