Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2015
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Die überarbeitete Haushaltssatzung und der überarbeitete Haushaltsplan liegen den Abgeordneten vor. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen für Kassenkredite auf 500.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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