Auszug - Aufstellung Bebauungsplan "Wohnbebauung Hüttenweg Süd" OT Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-022/2022 Aufstellung Bebauungsplan "Wohnbebauung Hüttenweg Süd" OT Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Dr. Engel beantragt die Ergänzung des Beschlussvorschlages im Pkt. 1. um die Einfügung des Halbsatzes: „r eine Wohnbebauung in offener Bauweise mit Einzel- bzw. Doppelwohnhäusern und einer maximalen Geschosshöhe von 2 Vollgeschossen“ nach dem Wort „Chorin“.

 

Mit dieser Änderung (Einfügung) kommt die Vorlage zur Abstimmung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Hüttenweg Süd“ im OT Chorin für eine Wohnbebauung in offener Bauweise mit Einzel- bzw. Doppelwohnhäusern und einer maximalen Geschosshöhe von 2 Vollgeschossen.

 

  1. Die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.

 

  1. Die Kosten für die Bauleitplanung werden von den Grundstückseigentümern getragen, es ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0