Auszug - Aufstellung Bebauungsplan „Wohnbebauung Klostersteig" im OT Chorin.

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-040/2022 Aufstellung Bebauungsplan „Wohnbebauung Klostersteig" im OT Chorin.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Analog zum Beschlusstext im TOP 7.1 soll der Beschlussvorschlag im Pkt. 1. um die Einfügung des Halbsatzes: „r eine Wohnbebauung in offener Bauweise mit Einzel- bzw. Doppelwohnhäusern und einer maximalen Geschosshöhe von 2 Vollgeschossen“ nach dem Wort „Chorin“ ergänzt werden.

 

Mit dieser Änderung kommt die Vorlage zur Abstimmung.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Hüttenweg Süd“ im OT Chorin r eine Wohnbebauung in offener Bauweise mit Einzel- bzw. Doppelwohnhäusern und einer maximalen Geschosshöhe von 2 Vollgeschossen.

 

  1. Die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.

 

  1. Die Kosten für die Bauleitplanung werden von den Grundstückseigentümern getragen, es ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

9

0

1

0