Auszug - Vergabe von Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI) für den beabsichtigten Ersatzneubau für die Kita im Ortsteil Brodowin
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Es wird erläutert, dass es sinnvoll ist, diesen Beschluss zu fassen, u. a. um Fristen einzuhalten. Bei den zu erbringenden Planungsleistungen handelt es sich um eine Grobplanung und eine grobe Kostenschätzung, nicht um die Ausführungsplanung. Der Projektaufnahmebogen für die LAG soll damit untersetzt werden und die Förderwürdigkeit unterstreichen. Es soll möglichst eine Auftragsvergabe an eine mit Kita-Neubau erfahrene Firma erfolgen. Die Ausschüsse werden die Maßnahme kritisch begleiten. Herr Riebe bittet darum, die Einbeziehung des Ortsbeirates nicht zu vergessen.
Nach Beantwortung von Fragen – die Öffentlichkeit war kurzzeitig hergestellt worden – wird abgestimmt und damit die Empfehlung ausgesprochen nachfolgenden Beschluss in der Gemeindevertretung zu fassen:
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet, die Vergabe der Planungsleistungen für den beabsichtigten Ersatzneubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Brodowin, bestehend aus den Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI) an
zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Amtsdirektor eine diesbezügliche Eilentscheidung zu treffen.
Abstimmungsergebnis
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