Auszug - Grünflächenpflege Hilligesplatz
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Dr. Gollner: Wenn die Fläche an das Amt übergeben wurde, dann muss das Amt als Besitzer die Kosten für die Pflege tragen. Die Gemeinde kann nicht mehr über die Fläche verfügen. Wer über das Grundstück verfügt, muss die Lasten tragen.
Es folgt ein Meinungsaustausch.
Frau Spann: Die tatsächliche Sachherrschaft hat das Amt. Bürgerlich- rechtlich ist die Gemeinde zuständig (Eigentümerin im Grundbuch). Sie geht auf das Verhältnis der Kosten für die Mahd und der Investition ein. Es ist gemäht worden.
Frau Gerber: Wichtig ist, die Versicherungspflicht/Sicherheit herzustellen.
Frau Fürst stellt fest: Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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