Auszug - Information zu Energieeinsparmaßnahmen in den kommunalen Einrichtungen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Herr Matthes erläutert Eckpunkte der Energiesparverordnung die ab dem 1. Oktober 2022 gilt.
In der Folge wird über einzelne Punkte wie z. B. Kitas, Schulen und Straßenbeleuchtung diskutiert. Grundsätzlich ist man sich einige, dass die Kommunen für sich entscheiden müssen, welche Maßnahmen möglich und umsetzbar sind.
Der Amtsdirektor erläutert in diesem Zusammenhang, dass die kommunalen Gasverträge noch bis 2023 mit festen Beträgen laufen, die Stromverträge hingegen neu verhandelt werden. |
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