Auszug - Satzung der Gemeinde Chorin über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Chorin (Sondernutzungssatzung)

 
 
Entwicklungsausschuss Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Entwicklungsausschuss Chorin
Datum: Mi, 07.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-043/2022 Satzung der Gemeinde Chorin über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Chorin (Sondernutzungssatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.83

Herr Matthes ergreift das Wort und teilt mit, dass die Vorlage für eine erforderliche Über­arbeitung zurückgezogen wird. Es fehlen der Gebührenkatalog und Angaben zur Anbauhöhe der Plakate. Es soll rechtlich abgeklärt werden, ob Gebühren gefordert werden können. Herr Matthes stellt die Frage an die Ausschussmitglieder nach der Anzahl der Plakate (Reduzierung oder Erhöhung). Herr Matthes schlägt vor, auf 3 Plakate zu reduzieren.

 

Es entsteht eine Diskussion.

 

Frau Wähner spricht sich dafür aus, bei 5 Stück zu bleiben, weil es in der Gemeinde einige sehr langgestreckte Ortschaften gibt. Großplakate sollten an der Landesstraßen wie die L200 generell zugelassen werden.

 

Es wird weiter diskutiert.

Der „Klosterparkplatz“ wird als Standortmöglichkeit für Großplakate ins Gespräch gebracht. Herr Matthes spricht sich für keine Großplakate in den Ortslagen aus. Herr Polster verweist auf zurückliegende Diskussionen - was geduldet und zugelassen wird - und sich generell gegen Großplakate ausgesprochen wurde. Herr Horst gibt zu bedenken, dass eine nicht ordnungsgemäße Befestigung der Plakate zu Schäden für die Gemeinde führen kann.

 

Herr Matthes betont, dass allen Parteien gerecht und die Möglichkeit gewährt werden muss, Plakate anzubringen. Wenn eine Befestigung an Lichtmasten versagt wird, dann können unter Umständen Groß- oder Kleinaufsteller im Straßenraum zu Beeinträchtigungen führen und zur Gefahr werden.

 

Frau Wähner empfiehlt, über die Anzahl abzustimmen. Herr Matthes fügt hinzu, dass von einer Kostenerhebung abgesehen werden sollte.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen mit 6/6 Stimmen, die Anzahl der Plakate auf 3 Stück zu begrenzen und keine Großplakate in den Ortslagen zuzulassen. Mit der Festlegung erfolgt eine Überarbeitung zu einem der nächsten Sitzungsdurchgänge.