Auszug - 2. Änderung der Richtlinie der Gemeinde Chorin zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie)

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-041/2022 2. Änderung der Richtlinie der Gemeinde Chorin zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes erläutert die Beschlussvorlage, die hauptsächlich darauf zielt, künftig eine Doppel-Bezuschussung von Dorffesten auszuschließen.

 

Herr Polster empfiehlt aus der Sitzung des FSA die Annahme des Beschlusses und eine Evaluierung in einem Jahr.

 

Frau Kruppke erfragt die Richtigkeit, dass mit dieser Änderung künftig auch Privatpersonen Zuwendungsanträge aus dieser Richtlinie stellen können (siehe Seite 2 der Synopse, § 1 Abs. 9).

Dies wird von Herrn Matthes so bestätigt, denn auch Privatpersonen können und sollten mit einer Aktion, Fest oder innovativer Idee förderwürdig sein.

Frau Kruppke weist daraufhin, dass die Richtlinie aber dann eine andere Bezeichnung tragen sollte.

 

Herr Dr. Conrad bittet darum, dass die geänderte Richtlinie daher in den OB und im Amtsblatt bekannt gemacht werden sollte.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die vorliegende 2. Änderung zur              Richtlinie der Gemeinde Chorin zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie).

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

12

0

0

0