Auszug - Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Kloster Chorin
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Frau Dr. Siedler erläutert, dass es hierbei um die Vergabe des Prüfungsauftrages an die Dr. Heil-maier & Partner GmbH geht. Die Sitzung des Werkausschusses hat dem bereits zugestimmt. Beschluss: Auf Grundlage des § 29 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) schlägt die Gemeinde Chorin die Dr. Heilmaier & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft für die Beauftragung mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Kloster Chorin vor.
Abstimmungsergebnis
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