Auszug - Kündigung des zwischen dem Land Brandenburg und der Gemeinde Chorin bestehenden Besitzüberlassungsvertrages zum Kloster Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.11
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-053/2022 Kündigung des zwischen dem Land Brandenburg und der Gemeinde Chorin bestehenden Besitzüberlassungsvertrages zum Kloster Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes informiert wiederholt über das bislang ergebnislose Verhandlungsverfahren seitens des Landes Bbg. und plädiert für die tatsächliche Kündigung des Vertrages, um die Dynamik des Prozesses zu forcieren.

 

Für das Grundvermögen „Kloster Chorin“ gibt es zwischen den beiden Landes-Ministerien Finanzen und Kultur ein Zuordnungsproblem bezüglich der Finanzierung der Denkmalanlage.

 

Die Rahmenbedingungen eines geänderten Vertrages sind inzwischen geklärt.

 

Herr Dr. Engel befürwortet die Kündigung. Wegen der derzeit schlechten Bedingungen muss das Land bei der Bezuschussung größer einsteigen.

 

Herr Matthes: es geht um den Verlustausgleich, gewünscht wird daher eine flexible Bezuschussung entsprechend dem jährlichen Betriebsergebnis.

 

Herr R. Riebe erfragt, ob die Gemeinde Chorin durch die Kündigung Auflagen der kreislichen Kommunalaufsicht zu befürchten hat.

Herr Matthes dazu: Nein, da es sich beim Betrieb des Klosters um eine freiwillige kommunale Aufgabe handelt, muss jedoch der Haushalt konsolidiert werden. Das Personal sowie die Schulden und Verbindlichkeiten müssen in der Gemeinde geführt werden.

Inzwischen hat das Land Bbg. gegenüber der Gemeinde 173.000 EUR Verbindlichkeiten, deren Rückerstattung als erste Forderung der Gemeinde erhoben wurde.

 

Herr Horst hat seinerzeit bei Übernahme des Klosters der Gemeinde das Versprechen gegeben, dass durch diese Trägerschaft kein Schaden bei der Gemeinde zurückbleibt.

 

Herr Polster beantragt im Text des Beschlussvorschlages zu 1., 2. Zeile, die Streichung des Wortes „fristgemäß“ nach dem Wort „Chorin“ und dieses durch das Wort „unverzüglich“ zu ersetzen.

Herr Dr. Conrad wirft dazu ein, dass eine unverzügliche Kündigung wegen der bestehenden Arbeitsverhältnisse mit dem Personal evtl. problematisch sei, die Mitarbeiter sollten doch darüber informiert werden.

Herr Matthes dazu: für die Belegschaft ist es keine Überraschung, das Thema wurde ihnen ausführlich erläutert.

 

Über die von Herrn Polster beantragte Änderung erfolgt die Abstimmung. Im Ergebnis sprechen sich die AO mehrheitlich für diese Änderung aus.

 

Herr Matthes merkt an, dass über den Eigenbetrieb Kloster Chorin nach diesem Beschluss noch eine Beschlussfassung über die Auflösungssatzung erforderlich ist.   

 

 


Beschluss:

  1. Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Besitzüberlassungsvertrag zum Kloster Chorin zwischen dem Land Brandenburg und der Gemeinde Chorin unverzüglich zu kündigen und den Eigenbetrieb zum Ablauf des 31.12.2023 aufzulösen.
  2. Die Arbeitsverhältnisse der im Eigenbetrieb Kloster Chorin Beschäftigten der Gemeinde Chorin sind zum Ablauf des 31.12.2023 zu beenden.
  3. Sämtliche in der zu erstellenden Auflösungsbilanz des Eigenbetriebes verzeichneten Schulden und Verbindlichkeiten werden auf die Gemeinde Chorin übertragen. Durch die Konsolidierung gegenseitig gewährter Positionen entsteht je nach Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes zum Auflösungsstichtag ein außerordentlicher Ertrag oder Aufwand für die Gemeinde Chorin.
  4. Die Verhandlungen mit dem Land Brandenburg sind mit der Zielstellung weiterzuführen, eine wirtschaftlich und konzeptionell tragfähige sowie nachhaltige vertragliche Übereinkunft zum Weiterbetrieb der Klosteranlage durch die Gemeinde Chorin zu finden.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

11

0

1

0