Auszug - Kündigung des zwischen dem Land Brandenburg und der Gemeinde Chorin bestehenden Besitzüberlassungsvertrages zum Kloster Chorin
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Herr Matthes informiert wiederholt über das bislang ergebnislose Verhandlungsverfahren seitens des Landes Bbg. und plädiert für die tatsächliche Kündigung des Vertrages, um die Dynamik des Prozesses zu forcieren.
Für das Grundvermögen „Kloster Chorin“ gibt es zwischen den beiden Landes-Ministerien Finanzen und Kultur ein Zuordnungsproblem bezüglich der Finanzierung der Denkmalanlage.
Die Rahmenbedingungen eines geänderten Vertrages sind inzwischen geklärt.
Herr Dr. Engel befürwortet die Kündigung. Wegen der derzeit schlechten Bedingungen muss das Land bei der Bezuschussung größer einsteigen.
Herr Matthes: es geht um den Verlustausgleich, gewünscht wird daher eine flexible Bezuschussung entsprechend dem jährlichen Betriebsergebnis.
Herr R. Riebe erfragt, ob die Gemeinde Chorin durch die Kündigung Auflagen der kreislichen Kommunalaufsicht zu befürchten hat. Herr Matthes dazu: Nein, da es sich beim Betrieb des Klosters um eine freiwillige kommunale Aufgabe handelt, muss jedoch der Haushalt konsolidiert werden. Das Personal sowie die Schulden und Verbindlichkeiten müssen in der Gemeinde geführt werden. Inzwischen hat das Land Bbg. gegenüber der Gemeinde 173.000 EUR Verbindlichkeiten, deren Rückerstattung als erste Forderung der Gemeinde erhoben wurde.
Herr Horst hat seinerzeit bei Übernahme des Klosters der Gemeinde das Versprechen gegeben, dass durch diese Trägerschaft kein Schaden bei der Gemeinde zurückbleibt.
Herr Polster beantragt im Text des Beschlussvorschlages zu 1., 2. Zeile, die Streichung des Wortes „fristgemäß“ nach dem Wort „Chorin“ und dieses durch das Wort „unverzüglich“ zu ersetzen. Herr Dr. Conrad wirft dazu ein, dass eine unverzügliche Kündigung wegen der bestehenden Arbeitsverhältnisse mit dem Personal evtl. problematisch sei, die Mitarbeiter sollten doch darüber informiert werden. Herr Matthes dazu: für die Belegschaft ist es keine Überraschung, das Thema wurde ihnen ausführlich erläutert.
Über die von Herrn Polster beantragte Änderung erfolgt die Abstimmung. Im Ergebnis sprechen sich die AO mehrheitlich für diese Änderung aus.
Herr Matthes merkt an, dass über den Eigenbetrieb Kloster Chorin nach diesem Beschluss noch eine Beschlussfassung über die Auflösungssatzung erforderlich ist.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis
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