Auszug - Gefahrenabwehrbedarfsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.1
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-032/2022 Gefahrenabwehrbedarfsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:37.12.-10105-GABP

Herr Matthes informiert zum Thema:

 

Auf die Ausschreibung hatte sich drei Firmen beworben, wobei die preisgünstigste und wirtschaftlichste Firma den Zuschlag erhielt. Diese erstellte den Plan, danach verließ aber der damit betraute Mitarbeiter die Firma, so dass sich im Zuge der Beratungen die Überarbeitung einzelner Abschnitte (z. B. Löschwasserversorgung) als schwierig gestaltete.

 

Die Interventionszeiten der Ortswehren werden mit 12 Minuten angesetzt, überörtlich sind es 15 Minuten. Bezüglich der Gefahren- und Hilfsszenarien und der daraus resultierenden Ausrückradien, sind drei Gebiete unterversorgt: Ausbau Schönhof/Golzow, Stecherschleuse in Niederfinow und der Bereich zwischen Oderberg und Liepe.

 

Die Personalausstattung der Amtsfeuerwehr ist exzellent, allerdings sind viele Kameraden und Kameradinnen beruflich eingebunden, so dass personeller Bedarf bei der Tageseinsatzbereitschaft besteht.

 

Die Amtsverwaltung erachtet weiterhin einen Amtsgerätewart als notwendig. Auch das Amt Falkenberg-Höhe hat jetzt die Stelle eines Gerätewarts ausgeschrieben. Ehrenamtlich ist das nicht zu leisten. Die Fragen des Amtsausschusses zum Standort und zum Fahrzeug müssen noch geklärt werden, aber eine entsprechende Vorlage wird im Amtsausschuss in diesem Jahr noch mal eingebracht.

 

Es gibt sechzehn Gerätehäuser bei fünfzehn Ortswehren. Drei sind in einem guten Zustand (Britz, Liepe, Oderberg). Bei anderen Wehren muss über Zusammenlegungen nachgedacht werden (z. B. Neuehütte und Sandkrug), ggf. auch über eine Ertüchtigung mit einfachen Modulen/Garagen. Letztere Variante wäre auch in Chorin denkbar.

 

Bezüglich der Löschwasserversorgung können auch alle Hydranten des ZWA genutzt werden, es gibt jedoch keine Garantie, dass an diesen immer genügend Wasser zur Verfügung steht. Ergänzend gibt es Tiefbrunnen und Seen.

 

Zu beschaffende mobile Löschtechnik:

 

-          Chorin: TSF-W (momentan aus Platzgründen nicht möglich)

-          Golzow: LF + MZF

-          Liepe: HLF 1000/2000 + ELW 1

-          Niederfinow: LF-L + MTW

-          Oderberg: MZF + Boot (falls das Rettungsboot des Landkreises abgezogen wird)

-          Senftenhütte: TSF-W (TOP 7.2)

 

Der Gefahrenabwehrbedarfsplan (GABP) gilt natürlich nicht für die Ewigkeit. Falls Mittel vorhanden sind, gibt es auch weitere Möglichkeiten. Der Plan gilt für sechs Jahre, danach muss das Ganze im Zusammenhang mit der Gefahren- und Risikoanalyse überprüft werden.

 

Die Fragen zu den Gerätehäusern werden im Amtsbauausschuss thematisiert, die Diskussionen im Feuerwehrausschuss waren kontrovers aber wichtig.

 

Frau Köppen verweist auf die sogenannten Schutzklassen, an denen alle weiteren Anforderungen und Notwendigkeiten des GABP hängen. Diese Schutzklassen werden von den kommunalen Vertretern festgelegt und darüber lässt sich auch der Mittelverbrauch beeinflussen. Der GABP geht im Übrigen über die baulichen Mindestanforderungen hinaus. Der GABP ist die Planungsgrundlage für die kommenden Jahre und da wäre z. B. auch wichtig, wie viele Kameradinnen und Kameraden die Feuerwehr verlassen. Mehr Inhalt wäre wichtig, auch zur Planungssicherheit für die Verwaltung.

 

Frau Hähnel wundert sich, dass der Einsatzleitwagen (ELW) in der ersten Fassung nicht aufgeführt wurde und später dann doch. Ist dieser notwendig? Im Schadensfall stellt doch der Landkreis ein solches Fahrzeug. Sie merkt weiter an, dass die preislichen Unterschiede zwischen einem HLF-1000 und einem HLF-2000 doch sehr groß sind.

 

Herr Gerhardt führt zum ELW aus, dass das Fahrzeug des Landkreises für überörtliche Einsätze vorgesehen ist. Ein Einsatzleitfahrzeug ist aber gerade aus digitaler, kommunikationstechnischer Sicht und auf Grund des einsatztaktischen Wertes für den Amtsbereich unverzichtbar. Herr Matthes ergänzt, dass der ELW auch in der ersten Fassung enthalten war, allerdings im Soll, nicht als Ersatzbeschaffung. Herr Gerhardt informiert weiter über die Relevanz eines ELW, die Kommunikation mit dem Einsatzleiter und die Möglichkeiten der Dokumentation sind für die Kameraden extrem hilfreich. Herr Großebokermann fragt an, ob nicht das ELW in Liepe für den Amtsgerätewart genutzt werden kann.

 

Frau Köppen bemängelt, dass nur über Fahrzeuge diskutiert wird und nicht über die Schutzklassen, die doch entscheidend für das Ausmaß des Fahrzeugsparks sind. Man müsse die Schutzziele beachten und sich die Frage stellen, ob dieser Plan für die Zukunft hilft. Herr Polster entgegnet, dass man das thematisieren kann, aber warum diese Fragen nicht in einer der Sitzungen des Feuerwehrausschusses und in den Sitzungen der Ortswehrführungen gestellt wurden. Im Amtsausschuss liegt der von Fachleuten erstellte GABP zur Beschlussfassung vor. Sicherlich kann man Dinge beim nächsten GABP besser machen, aber jetzt liegt er zum Votum vor. Herr Marten und Herr Marschner schließen sich dieser Auffassung an.


Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Gefahrenabwehrbedarfsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gemäß Anlage 1 dieser Vorlage.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

14

11

2

1

-

 


  Beschluss: 06.10.2022 Amtsausschuss ungeändert beschlossen
Termin 20.10.2022 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Katja Skala  
Termin: 20.10.2022 Status: (offen)
Auftrag: