Auszug - Rücknahme der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 (5) Satz 4 der BbgKVerf und Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens
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Der Amtsdirektor führt aus, dass bereits in den Kitas Liepe, Lüdersdorf und Lunow-Stolzenhagen gute Erfahrungen mit der freien Trägerschaft gesammelt wurden. Die Kita Britz befindet sich in der kommunalen Trägerschaft. Alle anderen Kitas im Amtsgebiet sind in Amtsträgerschaft. Frau Kremer und Frau Adam sind anwesend und erhalten Rederecht. Die aktuelle Situation, Beweggründe der Stadtverordneten und Bedenken des Kita- und Hortpersonals werden erörtert. Seitens der Stadtverordneten wird die Amtsverwaltung gebeten, dem Personal schriftlich die Übernahme mitzuteilen.
Zur Personalsituation erklärt Herr Matthes, dass auch Azubis und Quereinsteiger zu einem geringen Prozentsatz dem pädag. Personal angerechnet werden. Auch ehrenamtlich kann bei Arbeiten in den Einrichtungen unterstützt und entlastet werden.
Da keine Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg verlangt gemäß § 135 (5) Satz 4 BbgKVerf vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Rückübertragung der Trägerschaft der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung „Oderberger Rasselbande“ und „Am Albrechtsberg“ zum nächstmöglichen Termin.
Abstimmungsergebnis
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