Auszug - Eingeschränktes Haltverbot in der Weberstraße in Britz
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Die Gemeindevertreter stimmen darin überein, den hinteren Bereich der „Weberstraße“ an der Abbiegung zum Sportplatz mit „Parkverbot“ zu kennzeichnen, um die Gefährdung an dieser Stelle zu minimieren. Herr Kappes weist darauf hin, dass dies auch der Schulwegsicherung dient. Die Variante 2 wird durch den Bauausschuss empfohlen, sodass Herr Guse die Abstimmung über die Umsetzung von Variante 2 durchführt. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2014O00396 zum „Wohngebiet Wilhelmstraße“. Die Änderung soll wie folgt umgesetzt werden:
oder
oder
Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Aufstellung der Verkehrszeichen wurde am 04.11.2022 bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreies Barnim beantragt. Mit Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 22.05.2023 wurde dem Beschluss der Gemeindevertretung gefolgt. Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgte am 21.12.2023. |
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