Auszug - Genehmigung einer überplanmäßigen Mittelüberschreitung für die Wärmeversorgung von Grundschule und Hort

 
 
Finanzausschuss Britz
TOP: Ö 9.2
Gremium: Finanzausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 12.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-053/2022 Genehmigung einer überplanmäßigen Mittelüberschreitung für die Wärmeversorgung von Grundschule und Hort
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht erklärt, dass sich zum Hintergrund in der letzten Sitzung grob ausgetauscht wurde. Zum allgemeinen Punkt ist in der Vorlage aufgeführt, woher die Erhöhung kommt und das sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu vermeiden ist. Es wurde sich nach Deckungsquellen umgesehen, die innerhalb des Budges die Deckung finden. Das bedeutet, was die Schule betrifft, kommt auch aus dem Schulrahmen, Hort aus Hort und Kita aus Kita. Die fälligen Abschlagszahlungen werden mit der Schlussrechnung endabgerechnet.

 

Herr Guse macht klar, dass sich im Schulausschuss auch spezifisch über die Turnhalle ausgetauscht werden muss. Die Turnhalle ist das Objekt, was am meisten Energie nach Außen weglässt. Es muss überlegt werden, was man am Turnhallenbetrieb ändern könnte. Bevor in den Klassenräumen die Temperatur runtergeregelt wird, wo die Kinder still sitzen, sollte man die Turnhallentemperatur runterdrehen, da dort die Schüler in Bewegung sind. Man sollte eine separate Zähleinrichtung für die Turnhalle anbringen.

 

Frau Bieber teilt mit, dass sie die Info hat, dass die Turnhalle nur morgens erwärmt wird, aber tagsüber ausgeschaltet wird. Auch am Wochenende wird die Halle nicht beheizt. Die Turnhalle für 2 Monate zu schließen ist allerdings nicht möglich, da gibt es vom Ministerium klare Regeln.

 

Der Ausschuss tauscht sich dazu aus und überlegt, die Turnhalle bzw. das Dach zu dämmen. Dies soll als zweites Projekt als Idee mit aufgenommen und geprüft werden (TOP 9.1).

 

Die Vorlage wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.