Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Chorin
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Frau Stiegler erläutert die derzeitige Situation hinsichtlich der Übertragung der Schulträgerschaften der Gemeinden.
Nach kurzer Diskussion gelangt nachfolgender Beschluss zur Abstimmung:
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016.
Abstimmungsergebnis
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