Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-031/2015 Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20

Frau Stiegler erläutert die derzeitige Situation hinsichtlich der Übertragung der Schulträgerschaften

der Gemeinden.

 

Nach kurzer Diskussion gelangt nachfolgender Beschluss zur Abstimmung:

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

11

0

0

0

0