Auszug - Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2023
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Herr Polster: Der FSA empfiehlt der Gemeindevertretung, die Zustimmung zur Beschlussvorlage zu erteilen.
Herr Böhm wird sich enthalten. Er begründet seine Entscheidung und wünscht sich eine Überarbeitung der Förderrichtlinie.
Herr Matthes: Ein Nachschärfen der Förderrichtlinie wäre aus seiner Sicht sinnvoll.
Herr Dr. Engel bringt die Beschlussvorlage (Zuschussbetrag -Vorschlag der Verwaltung insgesamt 3.100 EUR) zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2023, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-41/2022 vom 29. September 2022, zu unterstützen.
Im Rahmen der Erstellung des Zuwendungsbescheides für den Verein Choriner Leben e. V. ist im Zuwendungsbescheid zu verankern, dass die Einrichtung sowie die nachhaltige Pflege und Wartung der Seilrutsche vom Verein sicherzustellen ist und nicht von der Gemeinde Chorin übernommen wird. .
Abstimmungsergebnis
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