Auszug - Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2023

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-051/2022 Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Polster: Der FSA empfiehlt der Gemeindevertretung, die Zustimmung zur Beschlussvorlage zu erteilen.

 

Herr Böhm wird sich enthalten. Er begründet seine Entscheidung und wünscht sich eine Überarbeitung der Förderrichtlinie.

 

Herr Matthes: Ein Nachschärfen der Förderrichtlinie wäre aus seiner Sicht sinnvoll.

 

Herr Dr. Engel bringt die Beschlussvorlage (Zuschussbetrag -Vorschlag der Verwaltung insgesamt 3.100 EUR) zur Abstimmung.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2023, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-41/2022 vom 29. September 2022, zu unterstützen.

 

Lfd. Nr.

Verein

Zuwendung

 

1.

Choriner Leben e. V.

Seilrutsche (1.000,00 €),

Versicherung (100,00 €)

 

1.100,00

2.

SG Brodowin 63 e. V.

 

   500,00

3.

AWO Ortsverband Serwest-Senftenhütte e. V.

 

   500,00

4.

Sportfreunde Sandkrug e. V.

   500,00

 

5.

Förderverein der FF Sandkrug e. V.

   500,00

 

 

Gesamtkosten

 

3.100,00

 

Im Rahmen der Erstellung des Zuwendungsbescheides für den Verein Choriner Leben e. V. ist im Zuwendungsbescheid zu verankern, dass die Einrichtung sowie die nachhaltige Pflege und Wartung der Seilrutsche vom Verein sicherzustellen ist und nicht von der Gemeinde Chorin übernommen wird.

.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

8

7

0

1

0