Auszug - Ergänzung des Pachtvertrages mit dem Grün-Weiss 90 Oderberg e.V. über die Sporthalle, Am Friedenshain

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-060/2022 Ergänzung des Pachtvertrages mit dem Grün-Weiss 90 Oderberg e.V. über die Sporthalle, Am Friedenshain
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Amtsdirektor erklärt, dass die Kostenentwicklung abhängig von der Energiekriese ist. Derzeit bestehen Energiekosten von 8.100,00 EUR. Es wird eine Erhöhung um weitere 2.700,00 EUR angenommen.

 

Die Bürgermeisterin hebt hervor, dass die Schließung der Sporthalle keine Option ist. Einerseits sollte der Schulsport weiterhin durchführbar sein, andererseits muss auch bedacht werden, dass die Sporthalle als Evakuierungsgebäude für die Pflegeheime in Oderberg dient.

 

Da keine Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Pachtvertrag mit dem Grün-Weiß 90 Oderberg e.V. über die Sporthalle, Am Friedenshain, vom 15.06.2007 sowie seinen Nachträgen vom 12.02./14.02.2012 und 06.03./10.03.2017 wie folgt zu ergänzen:

 

Es wird folgender § 9 c eingefügt:

§ 9c

Wertsicherung

 

Zur Wertsicherung des Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses des Schulträgers nach § 9a Absatz 1 und dem Zuschuss für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten gemäß § 9b Absatz 1 wird vereinbart:

 

a.)                     Wertmaßstab

die Zuschüsse erhöhen oder ermäßigen sich unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten zur Energiepreisentwicklung (private Haushalte) in Deutschland.

 

b.)                     Anpassungszeitpunkt

eine Änderung kann von jeder Vertragspartei frühestens nach Ablauf von sechs Monaten seit Inkrafttreten des 2. Nachtrages zum Pachtvertrag, und darauf frühestens jeweils nach Ablauf von sechs Monaten nach der jeweils letzten Änderung verlangt werden; es ist dabei der Wertvergleich zwischen dem Monat des Inkrafttretens des 2. Nachtrages bzw. dem Monat der letzten Änderung und dem Monat des Änderungszeitpunkts anzustellen.

 

Dem Pächter wird die Höhe der künftig zu zahlenden Zuschüsse schriftlich mitgeteilt.

 

Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug des Beschlusses bauftragt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0

 


  Beschluss: 23.11.2022 Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen
Termin 07.12.2022 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Liegenschaftsamt  
Sachbearbeiter/-in: Jörg Schellhase  
Termin: 07.12.2022 Status: (offen)
Auftrag: