Auszug - Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 (5) Satz 4 der BbgKVerf

 
 
Sozialausschuss Amt
TOP: Ö 7.1
Gremium: Sozialausschuss Amt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 23.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:22
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-063/2022 Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 Absatz 5 Satz 4 der BbgKVerf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

 

 

 


Herr Marten teilt mit, dass der TOP von der Tagesordnung vom Amtsausschuss am 01. Dezember 2022 genommen wurde.

Die Rückübertragung der Trägerschaft durch die Stadt Oderberg hat Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsverträge der Mitarbeiter. Sie haben einen Vertrag mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg. Frau Spann erläutert, dass eine Anfrage an den Arbeitgeberverbund gestellt wurde. Eine Antwort steht noch aus, wenn sich das Personal gegen einen Wechsel zum freien Träger ausspricht. Aus diesem Grund entfällt der Tagesordnungspunkt „ckübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach §135 (5) Satz 4 der BbgKVerf“ beim Amtsausschuss am 01. Dezember 2022.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Satzungen zu den Kindertageseinrichtungen im Falle einer Übertragung die Stadt Oderberg komplett neu erarbeitet werden müssen. Dergliche freie Träger muss dann selbst handeln.

Nach Abstimmung gibt der Ausschuss eine Empfehlung zum Beschluss für den Amtsausschuss.

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

8

7

5

-

2

-