Auszug - Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 (5) Satz 4 der BbgKVerf
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Herr Marten teilt mit, dass der TOP von der Tagesordnung vom Amtsausschuss am 01. Dezember 2022 genommen wurde. Die Rückübertragung der Trägerschaft durch die Stadt Oderberg hat Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsverträge der Mitarbeiter. Sie haben einen Vertrag mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg. Frau Spann erläutert, dass eine Anfrage an den Arbeitgeberverbund gestellt wurde. Eine Antwort steht noch aus, wenn sich das Personal gegen einen Wechsel zum freien Träger ausspricht. Aus diesem Grund entfällt der Tagesordnungspunkt „Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach §135 (5) Satz 4 der BbgKVerf“ beim Amtsausschuss am 01. Dezember 2022. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Satzungen zu den Kindertageseinrichtungen im Falle einer Übertragung die Stadt Oderberg komplett neu erarbeitet werden müssen. Der mögliche freie Träger muss dann selbst handeln. Nach Abstimmung gibt der Ausschuss eine Empfehlung zum Beschluss für den Amtsausschuss.
Abstimmungsergebnis
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