Auszug - Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung der Schulsporthalle Britz

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-058/2022 Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Marten führt aus, dass mit der vorliegenden Beschlussvorlage ein Neuanfang erfolgt. Über Jahrzehnte stand die Schulsporthalle den Vereinen kostenfrei zur Verfügung. Die gegenwärtige Situation macht es aber erforderlich für die Nutzung ein Entgelt zu erheben. Daher war die vorübergehende Schließung der Schulsporthalle für die außerschulische sportliche Nutzung notwendig, auch um diese Neuerung auf den Weg bringen zu können.

 

Weiterhin informiert Herr Marten, aufgrund des bereits verstrichenen Antragsdatums in der Benutzungs- und Entgeltordnung, den Vereinen ein Übergangsjahr zu ermöglichen und eine Nutzungsgebühr erst ab dem Jahr 2024 zu verlangen.

Somit ist das Nutzungsentgelt erstmalig zum 31. Januar 2024 durch die Vereine, Sportgruppen oder Privatpersonen zu entrichten.

 

Die Öffnung der Schulsporthalle für die außerschulische sportliche Nutzung ist zum Ende Januar 2023 vorgesehen. Die Verwaltung wird nach gefasstem Beschluss umgehend eine Information an die Vereine verfassen und schnellstmöglich mit jedem Verein eine entsprechende Nutzungsvereinbarung für das Jahr 2023 abschließen, sodass eine Nutzung der Schulsporthalle bis Ende Januar 2023 gewährleistet werden kann.

 

Mit Abschluss der ersten Nutzungsvereinbarung erfolgt personenbezogen und gegen Entrichtung einer Kaution in Höhe von 50,00 Euro die Ausgabe des Hallenschlüssels. Die entsprechende Formulierung ist in der Nutzungsvereinbarung anzupassen.

 

Abschließend weist Herr Marten darauf hin, dass bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung, vor allem bei der Berechnung des Nutzungsentgeltes ab 2024, die Ferienzeiten zwingend Berücksichtigung finden müssen. Diese stehen für die Nutzung nicht zur Verfügung. Eine weitere Neuerung ist das Führen eines Hallenbuches. Hier sind Anwesenheiten und Schäden entsprechend zu dokumentieren. Herr Marten befürwortet die Beschlussfassung.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz gemäß Anlage 1.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 28.11.2022 Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen
Termin 09.12.2022 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Kathrin Hiller  
Termin: 09.12.2022 Status: (offen)
Auftrag: