Auszug - Übertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Britz

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-034/2015 Übertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20

Da nun die Schulträgerschaft vom Amt zurückverlangt wurde, muss sie auf einen anderen Schulträger übertragen werden, da die Gemeinde Chorin über keine Schule verfügt.

Schulträger soll  für die Ortsteile Chorin, Brodowin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug und Serwest die Gemeinde Britz für die Max-Kienitz-Grundschule sein. Für den Ortsteil Senftenhütte wird die Schulträgerschaft an die Stadt Joachimsthal übertragen.

 

Herr Polster beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob Möglichkeiten geschaffen werden können (z. B.ÖPNV), dass auch die Senftenhütter Grundschüler die Schule in Britz besuchen können.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Schulträgerschaft für die Ortsteile Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug und Serwest an die Gemeinde Britz durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 01.01.2016 zu übertragen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

11

11

0

0

0