Auszug - 4. Änderung der Entgeltordnung des Eigenbetriebes Kloster Chorin ab 01.01.2023
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Der Änderung der Entgeltordnung des Eigenbetriebes des Kloster Chorin wird nach kurzer Erläuterung durch Frau Dr. Siedler einstimmig zugestimmt. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, der Entgeltordnung ab dem 01.01.2023 gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage zuzustimmen. |
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