Auszug - 4. Änderung der Entgeltordnung des Eigenbetriebes Kloster Chorin ab 01.01.2023
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Dr. Engel: Die Einzelentgelte werden als Folge der Entwicklungen moderat erhöht.
Dr. Siedler: Für Hochzeiten wird schon seit 2022 eine Pauschale verlangt. Jetzt werden die Individualeintritte überall um 1 EUR erhöht.
Herr Böhm schlägt vor, für Filmteams mehr zu nehmen, einen offenen Betrag auszuweisen.
Dr. Siedler: Das Entgelt (Grundpauschale) wird entsprechend der Nutzung der Bereiche und Räume ergänzt und nach Projekt entschieden.
Herr Matthes: man könnte eine Spanne eingeben. Unbestimmtheiten müssen mit Leben erfüllt werden.
Herr Dr. Engel: Unter 1.3.1 ist ein Schreibfehler zu korrigieren. Er bringt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die 4. Änderung der Entgeltordnung des Eigenbetriebes Kloster Chorin mit Wirkung vom 01.01.2023.
Abstimmungsergebnis
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