Auszug - 4. Änderung der Entgeltordnung des Eigenbetriebes Kloster Chorin ab 01.01.2023

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.10
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-072/2022 4. Änderung der Entgeltordnung des Eigenbetriebes Kloster Chorin ab 01.01.2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin

Dr. Engel: Die Einzelentgelte werden als Folge der Entwicklungen moderat erhöht.

 

Dr. Siedler: Für Hochzeiten wird schon seit 2022 eine Pauschale verlangt. Jetzt werden die Individualeintritte überall um 1 EUR erhöht.

 

Herr Böhm schlägt vor, für Filmteams mehr zu nehmen, einen offenen Betrag auszuweisen.

 

Dr. Siedler: Das Entgelt (Grundpauschale) wird entsprechend der Nutzung der Bereiche und Räume ergänzt und nach Projekt entschieden.

 

Herr Matthes: man könnte eine Spanne eingeben. Unbestimmtheiten müssen mit Leben erfüllt werden.

 

Herr Dr. Engel: Unter 1.3.1 ist ein Schreibfehler zu korrigieren. Er bringt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die 4. Änderung der Entgeltordnung des Eigenbetriebes Kloster Chorin mit Wirkung vom 01.01.2023.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

8

8

0

0

0