Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Britz

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-022/2015 Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20

Herr Marten meldet sich zu Wort und bringt zum Ausdruck, dass die Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde der richtige Weg sei.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0