Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Britz
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Herr Marten meldet sich zu Wort und bringt zum Ausdruck, dass die Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde der richtige Weg sei. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016.
Abstimmungsergebnis
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