Auszug - Erste Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kloster Chorin
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Herr Dr. Engel: In der Satzung war eine Stiftung als Vermögensempfängerin benannt, die es nicht gibt. Daher wird jetzt vorgeschlagen, den Chorin Verein hierfür einzusetzen.
Frau. Dr. Siedler: Der Vorstand des Chorin Vereins hat dem zugestimmt.
Herr Lenz wundert sich über den § 3 (3) – Schülerinnen und Schüler- hier kann kein Zusammenhang erkannt werden.
Es folgt eine Diskussion über die Anzahl der Mitglieder im Werkausschuss.
Folgende Änderungen sind vorzunehmen:
§ 3 (3)- ersatzlos zu streichen; § 7 (2) 2. Satz: Angaben zur Anzahl werden gestrichen. Formulierung neu: Er setzt sich aus Mitgliedern der Gemeindevertretung, die aus der Mitte der Gemeindevertretung gewählt werden und sachkundigen Einwohnern zusammen.
Es ist noch einmal ein Abgleich mit der bisherigen Satzung vorzunehmen.
Herr Matthes: Der Beschlusstext ist anzupassen. „Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kloster Chorin entsprechend der Anlage zur Beschlussfassung.“
Am 25.1.23 gibt es eine redaktionelle Endfassung. Er bittet darum, die Hinweise konkret an ihn zu richten.
Herr Dr. Engel bittet Herrn Polster in der Sitzung der GV die Position des Werkausschusses vorzutragen, da er selbst an dieser Sitzung nicht teilnehmen kann.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kloster Chorin entsprechend der Anlage zur Beschlussvorlage.
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