Auszug - Regelung zum Parken in der Wiesenstraße in Britz
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Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu:
An allen Straßeneinfahrten, von der Eberswalder Straße aus, würde die Beschilderung „Halteverbotszone“ mit Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ erfolgen. Die bestehenden Parkmöglichkeiten bleiben bestehen bzw. können erweitert werden. Zudem besteht die Möglichkeit die ausgewiesenen Parkflächen auf der Fahrbahn zu kennzeichnen, weitere Verkehrszeichen und deren Pflege können dadurch eingespart werden. Die festgeschriebenen Regeln aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind von den Verkehrsteilnehmern zu beachten. |
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