Auszug - Beschluss zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“, Gemeinde Britz

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 8.5
Gremium: Bauausschuss Britz
Datum: Mo, 13.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-010/2023 Beschluss zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“, Gemeinde Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Lüdecke erläutert kurz den Inhalt der Vorlage. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, muss vor Satzungsbeschluss der Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen werden.

 

Alle Ergebnisse / Auflagen aus dem Abwägungsverfahren sind in den Durchführungsvertrag aufgenommen worden. Unter § 3 der Anlage zum Vertrag muss jedoch noch die zukünftige Nutzung des „Turms“ ergänzt werden.

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Durchführung sämtlicher Leistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens und trägt die dafür anfallenden Kosten. Alle Verkehrsflächen auf dem künftigen Baugebiet bleiben in Privateigentum, werden also nicht von der Gemeinde übernommen und öffentlich gewidmet. Mit dem Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde muss der Vorhabenträger einen eigenständigen Erschließungsvertrag abschließen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Annahme des Beschlusses durch die Gemeindevertretung.