Auszug - Beschluss zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“, Gemeinde Britz
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Frau Lüdecke erläutert kurz den Inhalt der Vorlage. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, muss vor Satzungsbeschluss der Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen werden.
Alle Ergebnisse / Auflagen aus dem Abwägungsverfahren sind in den Durchführungsvertrag aufgenommen worden. Unter § 3 der Anlage zum Vertrag muss jedoch noch die zukünftige Nutzung des „Turms“ ergänzt werden.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Durchführung sämtlicher Leistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens und trägt die dafür anfallenden Kosten. Alle Verkehrsflächen auf dem künftigen Baugebiet bleiben in Privateigentum, werden also nicht von der Gemeinde übernommen und öffentlich gewidmet. Mit dem Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde muss der Vorhabenträger einen eigenständigen Erschließungsvertrag abschließen.
Der Bauausschuss empfiehlt die Annahme des Beschlusses durch die Gemeindevertretung. |
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