Auszug - Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“, Gemeinde Britz
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Frau Lüdecke fasst noch einmal kurz die Chronologie des Planverfahrens zusammen. Alle zu berücksichtigenden Hinweise und Anregungen die sich aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen des Planverfahrens ergeben haben und die in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.09.2022 abgewogen wurden, sind in die Planfassung des VBPs i.d.F. vom 28.12.2022 aufgenommen worden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ soll als Satzung beschlossen werden, wenn zuvor der Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger beschlossen wurde. Der Satzungsbeschluss schafft dann Baurecht.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. |
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