Auszug - Stellenplan 2024 - Schaffung einer Stelle des hauptamtlichen Amtsgerätewartes
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Frau Köppen informiert, dass der Feuerwehrausschuss die Vorlagen beraten und mit folgenden Änderungen empfohlen hat:
- die Einstellung soll nicht zum 01.01.2024 sondern schon zum 01.07.2023 gelten - die Beschlussfassung gilt gleichzeitig als erste Änderung des Stellenplanes 2023
Frau Köppen fügt hinzu, dass hier die finanziellen Aspekte gegenüber dem Schutz der Bevölkerung abzuwägen sind.
Herr Winkels ergänzt, dass ein hauptamtlicher Gerätewart schon seit zwei, drei Jahren Thema ist. Die Prüfung der Gerätschaften liegt seit geraumer Zeit im Hintertreffen, der Amtsdirektor und der Amtswehrführer tragen auch die rechtliche Verantwortung. Alle Geräte sind nach den DGUV-Vorgaben zu prüfen. Das ist bei 16 Ortswehren viel Aufwand. Der Gerätewart wird vorhandene Fahrzeuge nutzen, sein Büro wird sich in der Feuerwehr Britz befinden.
Herr Horst fragt nach, ob man das Ziel in Anbetracht der Haushaltslage nicht auch mit höheren Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler erreichen kann. Herr Winkels verneint dies, da man mit mehr Geld nicht die fehlende Freizeit der Kameradinnen und Kameraden ausgleichen kann.
Herr Marschner erkundigt sich, ob das Amt Britz-Chorin-Oderberg das letzte ohne hauptamtlichen Gerätewart ist. Herr Winkels teilt mit, dass das Amt Joachimsthal auch keinen Amtsgerätewart hat, allerdings ist die Feuerwehr dort von der Größe her sehr übersichtlich. Andere Ämter haben hingegen sogar mehrere hauptamtliche Gerätewarte. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Einstellung eines hauptamtlichen Amtsgerätewartes ab dem 1. Juli 2023 und stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung. Dieser Beschluss gilt als erste Änderung des Stellenplans des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2023. Abstimmungsergebnis
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