Auszug - Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung
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Herr Wrana erläutert, dass es sich bei der Vorlage lediglich um eine haushaltsrechtliche Maßnahme handelt, die keinen realen Geldfluss nach sich zieht. Die Mittel für Software-Ausgaben sollen im Haushalt bei der Informationstechnik gebündelt werden. Trotzdem zählt dies nach der Haushaltssatzung als Auszahlung, die bei der Überschreitung entsprechender Wertgrenzen durch den Amtsausschuss beschlossen werden muss. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die überplanmäßige Auszahlung von 32.000 Euro entsprechend der dargestellten Haushaltsauswirkungen. Abstimmungsergebnis
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