Auszug - Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kloster Chorin
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Herr Matthes geht auf die im Sachverhalt zur Sitzungsvorlage CH-003/2023 dargestellten wesentlichen Änderungen der Betriebssatzung ein. Empfänger des etwaigen übrigen Vermögens soll danach der „Chorin-Verein e.V.“ sein. Bei der Auflösung des Eigenbetriebes steht die Frage der Gemeinnützigkeit im Fokus, da es eventuell günstiger sein kann, auch auf die Gemeinnützigkeit zu verzichten. Die Steuerberaterin wird beauftragt zu prüfen, welche Risiken aus steuerlicher Sicht zu bedenken sind. Mit den früheren Fördermittelgebern ist zu klären, was möglicherweise mit bei Wegfall der Gemeinnützigkeit zu beachten ist. Er geht weiterhin auf die Fragen der Konsolidierung und Zusammenführung der Bilanzen (Gemeinde und Eigenbetrieb) ein. An die Gemeinde zurück gingen dann das eingebrachte Eigenkapital und Vermögen (Immobilie Parkplatz) und an den Chorin-Verein das darüber hinaus verbleibende Vermögen. Das weiterführende Unternehmen hat dann eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, in die das übertragene Vermögen (Ausstellungen usw.) aufgenommen würde. Eventuell könne die Betriebssatzung so bleiben und es sind keine neuen Regelungen des Vermögensübergangs an einen gemeinnützigen Träger zu treffen. Es ist dann eine Auflösungssatzung zu erstellen, in der alle finanziellen Forderungen zu betrachten sind.
Frau Dr. Siedler: Es sind auch viele EU-Mittel und verschiedene Projekte geflossen. Die Gemeinnützigkeit wurde in den Anträgen immer angegeben und war Voraussetzung für die Förderungen und die Sammlungsprojekte. Sie hatte im Dezember 2022 einen entsprechenden Hinweis des Finanzamtes erhalten, die Satzung innerhalb von 6 Wochen zu ändern.
Frau Hecht: Sie haben sich mit dem Steuerbüro verständigt. Der Umfang der Gemeinnützigkeit wird auf den Prüfstand gestellt. Die Steuerberaterin wird im Rahmen eines Gutachtens diese Prüfung übernehmen.
Herr Polster: Haben wir jetzt die Zeit? Die Abstimmung sollte auch über das Finanzamt laufen.
Herr Matthes: Die Amtsverwaltung wird den Kontakt zum Finanzamt bezüglich der noch erforderlichen Zeitspanne erneut suchen.
Herr Dr. Engel schließt die Beratung zu diesem TOP. Entweder in der nächsten Sitzung oder in einer außerplanmäßigen Sitzung wird der TOP noch einmal aufgerufen. |
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