Auszug - Genehmigung eines überplanmäßiges Aufwandes - Schulkostenbeiträge nach § 116 i.V.m. § 100 des Brandenburgischen Schulgesetzes -Vorauszahlungen 2022
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Der Amtsdirektor erläutert den Sachverhalt. Es entsteht eine kurze Diskussion.
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung verliest die Beschlussvorlage und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen genehmigt im Zusammenhang mit dem an die Stadt Angermünde für die Schuljahre 2021/2022 (II. Schulhalbjahr) und 2022/2023 (I. Schulhalbjahr) im Haushaltsjahr 2022 als Vorauszahlung zu zahlenden Kostenausgleich einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 17.500 EUR. Abstimmungsergebnis
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