Auszug - Beendigung der Vertragsverhandlungen mit dem Land Brandenburg zur Weiterbewirtschaftung der Klosteranlage durch die Gemeinde Chorin

 
 
Werkausschuss Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Werkausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 20.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-013/2023 Beendigung der Vertragsverhandlungen mit dem Land Brandenburg zur Weiterbewirtschaftung der Klosteranlage durch die Gemeinde Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Dr. Engel: Mit großer Euphorie und Elan sind wir gestartet und jetzt an dem Punkt, wo wir für die Gemeinde ein zu großes Risiko eingehen. Wie gehen wir jetzt mit der Situation um? Es gibt verschiedene Wege.

 

Herr Matthes: In der Beschlussvorlage ist alles umfänglich dargestellt. Herr Böhm hat seine Fragen schriftlich formuliert. Herr Matthes beantwortet diese Fragen in einem Vortrag.

 

Fazit zur Frage 1- der Parkplatz sollte wegen seines guten Ergebnisses bei der Gemeinde verbleiben.

 

Frau Dr. Siedler weist darauf hin, dass die Spartenaufteilung den Überblick erleichtert. Die Personalkosten für den Parkplatz befinden sich nicht im Parkplatz, hier sind nur die Einnahmen erfasst.

 

Frage 2:

Frau Hecht: Das Ergebnis der Jahre 2020 und 2021 enthält die Corona-Hilfen. Die Corona-Kulturhilfe aus 2020 muss voraussichtlich in Höhe von 147 TEUR zurückgezahlt werden. Diese Verbindlichkeit wurde im Jahresabschluss 2020 passiviert. Der Zuschuss für 2021 in Höhe von rund 60 TEUR bedarf keiner Rückzahlung.

 

Frau Dr. Siedler: Hier sind noch zusätzliche Mittel der ILB enthalten.

 

Frage 3:

Frau Hecht erörtert die schematische Darstellung der Konsolidierung bei Übergang in die Gemeindebilanz, die ein komplexes Thema ist.

Die Forderungen der Gemeinde gegen den Eigenbetrieb werden dann durch die Verrechnung mit den Verbindlichkeiten des Eigenbetrieben gegenüber der Gemeinde neutralisiert.

Das Anlagevermögen des Eigenbetriebes ginge an die Gemeinde über und wird zu Teilen (z.B. Dauerausstellung) Gegenstand der Verhandlungen mit dem Land sein. Die Gewinne aus dem Parkplatz sind in den Eigenbetrieb geflossen.  

 

Auf die Frage von Herrn Poster zum Zeitpunkt der Klärung der Herauslösung von Vermögensanteilen der Gemeinde antwortet Herr Matthes:

Der Jahresabschluss 2023 und damit eine endgültige Klärung kommen erst Ende 2024. Ende 2023 ist zur Sicherstellung des Betriebs das benötigte Anlagevermögen unter Vorbehalt an den neuen Betreiber zu übergeben/überlassen.

 

Frau Dr. Siedler verweist auf die Jahre 2012/2013 wo es eine ähnliche Vorgehensweise unter Zusagen des Landes gab.

 

Herr Böhm: In der Bilanz sind nur Buchwerte dargestellt. Es wurden keine Werte angepasst.

 

Frau Hecht : Das Land benötigt zum Betreiben des Klosters Zugriff auf das nach Abzug der Stammeinlage und des Parkplatzvermögens verbleibende Anlagevermögen. Damit ist Verhandlungsmasse vorhanden.

 

Frage 4:

Herr Matthes: Die Personalzuordnung auf Sparten erfolgte im Wirtschaftsplan 2023. Der bisherige Berechnungsmodus /Zuordnung der Kosten wurde über die Jahre akzeptiert. Bei der Berechnung wurde der Zuschussbedarf dargestellt.

 

Frage 5:

Herr Matthes: Der Aufwand der Amtsverwaltung wurde nicht verrechnet. Dieser war für z.B. für die Vorbereitung der Beschlussvorlagen und deren Umsetzung immens. Die Gemeinde Chorin hat noch andere Aufgaben in sieben anderen Orten zu erfüllen.

 

Herr Matthes richtet an Herrn Böhm abschließend die Frage, ob damit seine Fragen beantwortet sind?

 

Herr Böhm erklärt, dass seine Fragen beantwortet sind.

 

Herr Dr. Engel: Bislang konnten die Ergebnisse vertreten werden. Jetzt gehen die Risiken in eine Richtung, die nicht mehr einzuschätzen ist.

 

Herr Matthes auf die Frage von Herrn R. Riebe: Die bereinigten Ergebnisse enthalten die Zuschüsse des Landes.

 

Frau Kruppke: Warum soll sich als Land etwas zurückkaufen, was es selbst bezuschusst hat?

 

Frau Hecht: Es gab keine 100%ige Bezuschussung des Landes. Ein Eigenanteil war immer zu erbringen.

 

Frau Dr. Siedler: Die Dauerausstellung muss wegen der für viele Jahre bestehenden Bindungsfristen zugänglich bleiben.

 

Dr. Conrad spricht sich die Weitstellung des Fokus aus. Es ist redlich, sich finanzielle Sorgen zu machen. Aber wir haben einen Vertrag und eine faire Frist dem Land gegenüber wäre der Sommer 2023, um sich Gedanken zu machen. Wir stehen unter Druck. Donnerstag soll die Entscheidung getroffen werden. Eine Entscheidung unter Druck zu treffen, ist nicht gut. In der Sitzung sollte der Fokus bewusst weit gestellt werden und sich auch Gedanken darüber gemacht werden, warum es die Idee gab, das Kloster zu übernehmen. Er schlägt vor, die Sache bis März zu schieben. In der Sitzung sollten die Finanzen außen vorgelassen und überlegt werden, was spricht dafür, das Kloster weiterzuführen. Das Land muss sich auch positionieren.

 

Dr. Engel: Es wäre nicht fair, bis zum Sommer zu warten und die Finanzen außen vor zu lassen.

 

Dr. Conrad: Man kann nach wie vor in Verhandlung gehen.

 

Herr Buse sieht das aus der anderen Sicht. Die Zeit für eine Entscheidung ist reif. Was erwartet man vom Land? Keiner weiß, was in Zukunft passiert.

 

Herr Horst: Er hat die Amtsverwaltung aufgefordert, den Beschluss zu erstellen. Es geht um eine demokratische Meinungsbildung, keine kurzfristige Entscheidung. Er möchte einen demokratischen Beschluss haben. In der Sitzung vom 24.01.23 hatte er erklärt, dass er seine Stimme in dieser Sache nicht mehr erheben wird, bevor die Gemeindevertretung eine demokratische Entscheidung getroffen hat, die er dann akzeptieren wird. Diese Erklärung vermisst er im Protokoll der Sitzung.

 

Herr Dr. Engel fragt nach, ob das Protokoll entsprechend geändert werden soll. Herr Horst verneint.

 

Herr Lenz: Er war einer von denen, die um das Kloster in der Gemeinde gekämpft haben. Als damaliger Bürgermeister hat er sich auch um den Parkplatzneubau maßgeblich gekümmert. Er stellt jetzt fest, dass die Gemeinde nicht glücklich geworden ist und begrüßt den Vorschlag.

 

Herr Matthes informiert über mit den beiden Ministerien geführten Telefonate. Die Beschlussvorlagen sind dort bekannt.

 

Schwerpunkte in der weiteren Aussprache in der Sitzung:

      Klärung der offenen Fragen erforderlich:

Negativauswirkungen für die Gemeinde, Beziffern der finanziellen Risiken für die Gemeinde;

      Positionierung der Gemeinde dringend notwendig für

Absicherung eines nahtlosen Weiterführens der Geschäfte, wichtig für die Beschäftigen und die Veranstaltungsplanung;

      erneute Verhandlungen mit dem Land (?);

      Verbindung mit Finanzamt aufnehmen-Gemeinnützigkeit;

      Positionierung der Fördermittelgeber erfragen;

      Verwendung der Erlöse aus dem Parkplatz;

      Prüfen der Möglichkeiten der Finanzierung des Klosters zu 100 % durch das Land- Folge alle Risiken beim Land;

      Kapazitäten der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung gebunden, müssen wieder auf das Kerngeschäft gerichtet werden.

 

Herr Polster: Es können keine neuen Argumente vorgetragen werden. Aus diesem Grund schlägt er vor, über die Beschlussvorlage abzustimmen.

 

Um 19.30 Uhr beendet Herr Dr. Engel die Aussprache zu diesem TOP:

 

Er stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung (Empfehlung des Werkausschusses an die GV).

 

Im Ergebnis der Abstimmung stellt Herr Dr. Engel fest, dass auf Grund des mehrheitlichen Votums des Werkausschusses die Empfehlung für die Sitzung der GV am Donnerstag aufgenommen wird.

 

 


Beschluss:

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Verhandlungen zur Neufassung eines Besitzüberlassungsvertrages mit dem Land Brandenburg zu beenden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

6

6

4

1

1

0