Auszug - Beendigung der Vertragsverhandlungen mit dem Land Brandenburg zur Weiterbewirtschaftung der Klosteranlage durch die Gemeinde Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-013/2023 Beendigung der Vertragsverhandlungen mit dem Land Brandenburg zur Weiterbewirtschaftung der Klosteranlage durch die Gemeinde Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

In Auswertung der Diskussion aus der Sitzung des Werkausschusses am 21.03.2023 führt Herr Matthes aus, dass eine Weiterführung des Vertrages ein unkalkulierbares Risiko für die Gemeinde Chorin sei. Dies wird z.B. daran deutlich, dass vor einigen Tagen das Referat 33 des Kultusministeriums einen Rückforderungsbetrag in noch unbestimmter Höhe aus der Corona-Hilfe ankündigt. Die Klosteranlage wird auch nach Vertragsbeendigung weiter bestehen und das Personal von einem neuen Träger übernommen.

 

Herr Polster führt aus der WA-Sitzung aus, dass die Unterstützung des Landes als Eigentümer seit Übernahme der Trägerschaft vermisst wird. Seit 2022 werden die Verhandlungen mit dem Land zur Erhöhung des begründeten Verlustausgleiches für die Gemeinde erfolglos geführt. Inzwischen ist ein offener Defizitbetrag in Höhe von 173.000 EUR an die Gemeinde aufgelaufen, der bisherige Verlustausgleich des Landes ist längst aufgebraucht. Mit dem FSA ist eine weitere Kommunikation zwecks Erhalt der Gemeinnützigkeit des Eigenbetriebes nötig. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Weiterführung des Vertrages aussichtslos und unsicher. Bis zum 31.12.2023 sind die Modalitäten der Übergabe zu klären.

 

Herr Dr. Conrad hat dazu eine andere Haltung, er hält die heutige Entscheidung über die Beendigung für zu voreilig. Die Haushaltsexpertise von Frau Hecht sollte dem Land als Argumentationshilfe vorgelegt werden. Die Trägerschaft über das Kloster ist auch eine Chance für die Gemeinde, die nach Vertragsbeendigung dann keinen Einfluss mehr haben wird.

 

Herr Horst begründet nochmals das Erfordernis, den Vertrag zu beenden und bringt den Beschluss zur Abstimmung.    

 

 

 


Beschluss:

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Verhandlungen zur Neufassung eines Besitzüberlassungsvertrages mit dem Land Brandenburg zu beenden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

10

1

1

0