Auszug - Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Liepe
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Frau Stiegler erläutert die derzeitige Situation hinsichtlich der Übertragung der Schulträgerschaften der Gemeinde Britz, Chorin, Liepe und der Stadt Oderberg.
Nach kurzer Diskussion ruft Herr Marschner den Beschlussvorschlag zur Abstimmung auf. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Liepe verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016.
Abstimmungsergebnis
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