Auszug - Einbahnstraßenregelung Oderberger Straße

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-002/2023 Einbahnstraßenregelung Oderberger Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81

Herr Kappes erläutert kurz den Sachverhalt zum Beschluss. Nach ausführlicher Beratung hat man sich für die Variante 4 entschieden. Somit wird es keine Änderung zur Einbahnstraßenregelung geben.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2016o00011 zum "Wohngebiet Oderberger Straße". Die Änderung soll wie folgt umgesetzt werden:

 

 

Variante 1

Einbahnstraßenregelung „Oderberger Straße“ zwischen „Wiesenstraße“ und „Winkelmannstraße“

 

oder

 

 

Variante 2

Reduzierung der Parkzonen im Bereich der „Oderberger Straße 13/ 14“

 

 

oder

 

 

Variante 3

Abordnung des Teilabschnitt 1 zum Parken in der „Oderberger Straße“

 

 

oder

 

 

X

Variante 4

Keine Änderung der vorhanden Verkehrsrechtlichen Anordnung

 

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrs-behörde des Landkreises Barnim einzureichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

8

0

2

0