Auszug - Einbahnstraßenregelung Oderberger Straße
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Herr Kappes erläutert kurz den Sachverhalt zum Beschluss. Nach ausführlicher Beratung hat man sich für die Variante 4 entschieden. Somit wird es keine Änderung zur Einbahnstraßenregelung geben.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2016o00011 zum "Wohngebiet Oderberger Straße". Die Änderung soll wie folgt umgesetzt werden:
oder
oder
oder
Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrs-behörde des Landkreises Barnim einzureichen.
Abstimmungsergebnis
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