Auszug - Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“, Gemeinde Britz

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.11
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-011/2023 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“, Gemeinde Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Lüdecke erläutert ausführlich den Sachverhalt zum Beschluss und beantwortet Fragen der Gemeindemitglieder. Des Weiteren weist Frau Lüdecke auf redaktionelle Änderungen der Rechtsgrundlagen hin. Diese haben aber keine Auswirkungen zum Satzungsbeschluss.

Es wurden die Baunutzungsverordnung und das Baugesetzbuch zuletzt durch Artikel 2 der Gesetze jeweils vom 04.01.2023 geändert.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt:

 

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“,

zu gleich Vorhaben- und Erschließungsplan; bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) der Planfassung vom 28.12.2022 wird auf der Grundlage des §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.  Die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gebilligt (Anlage 2).

3. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird ortsüblich bekannt gemacht. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung während der Dienstzeiten der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen ist mitzuteilen.

4.Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Britz ist gemäß §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes anzupassen. Dabei ist der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (VBP) als allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet festgesetzte Bereich im Flächennutzungsplan von Gewerbebaufläche in Wohnbaufläche und gemischte Baufläche zu berichtigen (Anlage 3). Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird ortsüblich bekannt gemacht.

 

Anlage 1 Zusammenfassung der Änderungen und Ergänzungen des

  Entwurfes vom September 2021

Anlage 2 Planfassung des VBPs i.d.F. 28.12.2022

Anlage 3 Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Anlage 4         Planzeichnung

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0