Auszug - Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Eisengießerei Britz"
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Frau Buse bittet um folgende Ergänzung zum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB in Form einer Offenlage, die im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich bekannt zu machen ist sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Eisengießerei Britz“ gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan (M. 1 : 4000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB in Form einer Offenlage, die im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich bekannt zu machen ist sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis
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