Auszug - Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Eisengießerei Britz"

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-032/2015 Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Eisengießerei Britz"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase

 

Frau Buse bittet um folgende Ergänzung zum Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB in Form einer Offenlage, die im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich bekannt zu machen ist sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, den rechtskräftigen Bebauungsplan          Eisengießerei Britz“ gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan (M. 1 : 4000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB in Form einer Offenlage, die im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich bekannt zu machen ist  sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

7

7

0

0

0