Auszug - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitge Beteiligung der Öffentlichkeit Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebaung ehemalige Eisengießerei Britz"

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-033/2015 Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitge Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebaung ehemalige Eisengießerei Britz"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase

Die Sitzungsvorlage liegt allen Abgeordneten vor. Frau Buse erläutert, dass Herr Rouvel,  Eigentümer einer Fläche im B-Plangebiet „Eisengießerei Britz“ ist. Er beabsichtigt, für diese Fläche die planungsrechtliche Grundlage für eine  Wohnbebauung mit Hilfe eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu schaffen.

 

Herr Gersdorf führt aus, dass die Angelegenheit bereits im Bauausschuss ausführlich beraten und befürwortet wurde. 


Beschluss:

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Britz beschließen die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes-„Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“  auf Antragstellung vom 27.04.2015 gemäß § 12 BauGB. 

 

Vorhabenträger ist André Rouvel, Choriner Bahnhofstraße 5, 16230 Chorin

 

Es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung, Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 in Form einer Offenlage und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. Ort und Dauer der Offenlage sind im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes- „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ ist über den Zeitraum von einem Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Offenlage ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies soll gemäß § 12 Abs. 1 in einem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Britz und dem Vorhabenträger detailliert festgeschrieben und vor dem Satzungsbeschluss beschlossen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

7

7

0

0

0