Auszug - Erlass der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Britz
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Frau Kießling erläutert den Sachverhalt und die Notwendigkeit zur Überarbeitung der bisher geltenden Straßenreinigungssatzung.
Es wurde bereits in mehreren Gremien über den Inhalt der neuen Satzung diskutiert und Festlegungen getroffen.
In Abstimmung mit dem Bürgermeister wird nun diese 4. Überarbeitung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Grundgerüst der Satzung bleibt dabei bestehen. Es wurden lediglich Änderungen in der Zonierung vorgenommen. Insbesondere die Zone IV (Straßen, auf denen ausschließlich die Anlieger zur Straßenreinigung verpflichtet sind) wurde aus dem Straßenverzeichnis rausgenommen.
Die Satzung ist jedoch noch einmal auf Plausibilität und Eindeutigkeit hinsichtlich der Straßen, die nicht in Zone I bis III eingeordnet sind und daher allzuständig durch die Anlieger gereinigt werden müssen, zu prüfen.
Außerdem sollen folgende Änderungen im Straßenverzeichnis vorgenommen werden:
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