Auszug - 30-km/h ab Ortseingang Britz von Golzow kommend (Joachimsthaler Straße)

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.6
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 27.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-029/2023 30-km/h ab Ortseingang Britz von Golzow kommend (Joachimsthaler Straße)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81 | 2018o00025 | 2018o00324

Nach langer Diskussion und Beratung haben sich die Gemeindemitglieder für Variante 1 mit Änderung und Variante zwei entschieden.

 

Änderung bei Variante 1:

 

Ortseingang von Golzow kommend

Das Verkehrsschild „30“ soll hinter der Einmündung versetzt werden.

 

Britz Dorf von Norma kommend

Das Verkehrsschild „30“ soll hinter der zweiten Dorfstraße versetzt werden.

 

Herr Marten erkundigt sich nach der weiteren Verfahrensweise mit dem Landesbetrieb Straßenwesen bezüglich der Änderungen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt

 

 

X

die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2018o00025 zur Verlängerung des 30 km/h Bereichs vom Ortseingang Britz aus Richtung Golzow kommend bis zur „Joachimsthaler Str. 15 b“ sowie in Gegenrichtung gemäß Entwurfsplan der Anlage 1 und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

Änderung:

Ortseingang von Golzow kommend

Das Verkehrsschild „30“ soll hinter der Einmündung versetzt werden.

 

Britz Dorf von Norma kommend

Das Verkehrsschild „30“ soll hinter der zweiten Dorfstraße versetzt werden.

 

 

 

 

X

die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2018o00324 um den Bereich vom Ortseingang Britz aus Blütenberg kommend bis zur Einmündung „Joachimsthaler Straße“ sowie in Gegenrichtung gemäß Anlage 2 auf 30 km/h zu beschränken und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

 

die Aufstellung von nichtamtlichen Hinweisschildern zur Sicherung der Querungsstelle („Joachimsthaler Straße 14“) sowie zur Fußgängerlenkung („Joachimsthaler Straße 15 b“) gemäß Entwurfsplan der Anlage 3.  

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0