Auszug - Vereinsförderung 2023: Antrag des Landfrauenverein Serwest e. V.
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Herr Matthes erläutert kurz die Beschlussvorlage und teilt mit, dass der Antrag des Vereins „Landfrauenverein Serwest e.V.“ zu spät eingegangen ist und für die Haushaltsplanung 2023 nicht berücksichtigt werden konnte. Herr Matthes führt aus, dass die Thematik bereits im FSA Chorin vorberaten wurde.
Herr Polster ergreift das Wort und teilt mit, dass die verfristete Einreichung des Antrages nicht zu Lasten des Vereines ausgelegt werden sollte, jedoch sind die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel der Gemeinde Chorin begrenzt. Der FSA Chorin empfiehlt die Bewilligung einer Zuwendung in Höhe von 150,- € im Rahmen der Vereinsförderung. Herr Polster gibt noch den Hinweis, zu einem späteren Zeitpunkt die Richtlinie hinsichtlich der Fristen/Antragseingang zu modifizieren.
Herr Gesse ergreift das Wort und teilt mit, dass der Ortsbeirat Serwest ebenfalls die Förderung des Vereines begrüßt. Herr Gesse hatte bzgl. der späten Einreichung des Antrages Rücksprache mit der Vereinsvorsitzenden, Frau Niemec, gehalten. Vermutlich war der Grund für die verfristete Einreichung, dass der Verein von einer anderen Antragsfrist (gemäß der alten Fassung der Vereinsförderrichtlinie 30.09.) ausgegangen ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2023, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, dem Landfrauenverein Serwest e. V. entsprechend der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-041/2022 vom 28. September 2022, mit einer Summe in Höhe von 150,00 Euro zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis
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