Auszug - Abordnung der Beschilderung zum gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Hebewerkstraße
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Frau Fürst erörtert den Sachverhalt. Das Amt hatte den Auftrag erhalten, die Sachlage zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung liegt vor.
Herr Bratek schildert die Gefahrensituationen, die sich durch das Befahren des Gehweges durch Radfahrer und auch durch die Poller ergeben.
Auf die Frage von Herrn Dr. Gollner nach der Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung antwortet Frau Fürst: Sie geht davon aus, dass für die Beschilderung der Träger der Straßenbaulast und für den Rückbau der Poller die Gemeinde zuständig ist.
Allgemein wird festgestellt, dass demnach die Poller sofort entfernt werden könnten.
Frau Fürst bringt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Abordnung der Verkehrszeichen für den gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Hebewerkstraße von der Kreuzung „Finowstraße/ Choriner Straße/ An der Zugbrücke“ bis zum Hebewerk und der Gegenrichtung. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Abstimmungsergebnis
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