Auszug - Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 Absatz 5 Satz 4 der BbgKVerf

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.2
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 04.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-063/2022 Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 Absatz 5 Satz 4 der BbgKVerf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes erläutert kurz die rechtlichen Hintergründe zur Rückübertragung nach § 135 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Es gab hierzu auch Kommunikation mit dem Innenministerium des Landes und ggf. wird im Zuge der Neufassung der Kommunalverfassung auch § 135 BbgKVerf geändert.

 

Frau Hähnel stellt fest, dass dies die erste freie Entscheidung der Stadt Oderberg in diesem Zusammenhang ist.

 

Herr Marten weist darauf hin, dass dann auch entsprechende Satzungen für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Oderberg zu gestalten sind. Hier könne man sich an bestehenden Satzungen des Amtes orientieren. Aber natürlich ist das eine freie Entscheidung der Stadt Oderberg.

 

Frau Köppen zeigt sich irritiert, dass diese Beschlussfassung keine finanziellen Auswirkungen haben soll. Herr Matthes erläutert, dass auch bisher eine Spitzabrechnung erfolgte und die Kommunen die Kosten ohnehin tragen müssen. Auch Herr Polster stellt aber fest, dass es praktisch erst mal finanzielle Auswirkungen auf den Amtshaushalt gibt. Herr Matthes stimmt zu und bestätigt, dass bei den finanziellen Auswirkungen in der Vorlage die Angabe „Ja“ stehen müsste.

 

Herr Horst kritisiert die Formulierung der Beschlussfassung. Es müsse „Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt…“ heißen und nicht „Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beschließt…“. Darüber hinaus ist die Formulierung „…vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Chorin…“ nicht mehr aktuell, da die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin bereits zugestimmt hat. Mit diesen Änderungen kommt es zur Abstimmung.


Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg stimmt der Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 Absatz 5 Satz 4 BbgKVerf an die Stadt Oderberg vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Parsteinsee zu.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

13

13

-

-

-