Auszug - Einrichtung einer Fußgängerzone für die Straße "Lieper Schleuse"
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Auf Antrag von Frau Fürst stimmen alle Gemeindevertreterinnen zu, Herrn Renè Otremba Rederecht zu erteilen.
Frau Fürst: 2022 wurde am 10.11.22 der Beschluss NI-24/2022 gefasst. Sie verliest den Beschlusstext. Die heutige Beschlussvorlage basiert auf dem Vorschlag der unteren Verkehrsbehörde (Landkreis).
Herr Matthes: Der Landkreis empfiehlt, eine Fußgängerzone einzurichten, in der dann nur Schrittgeschwindigkeit zulässig ist. Fußgänger haben Vorrang. Es ist die Frage, Vor- oder Nachteile abzuwägen. Das Parken ist ausgeschlossen. Berechtigte Belange der Anwohner oder Nutzer sind in Abstimmung mit der WSV zu klären. Weil noch Abstimmungen mit der WSV ausstehen, ist es heute noch nicht möglich abzustimmen.
Herr Bratek: Bei Einrichtung einer Fußgängerzone besteht die Gefahr der Konflikte mit den Anliegern bei Nutzung mit KFZ.
Herr Otremba spricht sich für die Deklarierung als Feuerwehrzufahrt aus. In diesem Fall wäre es möglich, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abzuschleppen.
Herr Blanke spricht sich gegen diesen Vorschlag aus, weil das zu größeren Einschränkungen für die Anlieger und z.B. für seine Feriengäste führen kann.
Herr Bratek: Im verkehrsberuhigten Bereich ist die Zufahrt für Rettungsdienst und Feuerwehrzufahrt möglich. Es darf nicht gehalten und geparkt werden. Der Fußgänger hat Vorrang. Es ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die Frage ist, wie das Recht durchgesetzt wird.
Herr Butzkies erhält das Wort: Er fordert starke Kontrollen. Freitag bis Sonntag soll abkassiert werden. Es geht um die Motorradfahrer aus OHV, MOL und UM. Früher wurde unerkannt agiert und öfter kontrolliert und regt an, dass nicht nur der Außendienst kontrolliert.
Herr Matthes: Es soll sichtbar und erkennbar sein, dass Kontrollen durchgeführt werden.
Herr Mönikes: Der Außendienst meldet sich bei ihm an. Es würde sich zur Entlastung lohnen, zusätzliche Kapazitäten für die Saison einzuplanen (Eine Stelle je zur Hälfte durch Amt und SHW GmbH finanziert). Es muss eine Kombination der Verkehrsberuhigung mit Kontrollen erreicht werden. Ist es möglich, die Deklaration als Fußgängerzone zeitlich auf die Wochenenden zu begrenzen?
Herr Grunenberg fordert ganztägige Kontrollen (des fließenden Verkehrs).
Herr Springer: Gibt es eine Chance der Verkehrsberuhigung?
Herr Matthes zitiert aus dem 1. Anhörungsschreiben der Unteren Straßenverkehrsbehörde- (Anlage zur Beschlussvorlage).
Frau Fürst: Für verkehrsberuhigte Zonen sind bauliche Voraussetzungen zu schaffen.
Herr Blanke: Das Schild „Absolutes Halteverbot“ muss versetzt werden.
Herr Matthes wird prüfen, ob es möglich ist, daß Kontrollregime des Außendienstes anders zu gestalten. Statt stündlichem Verweilen soll gelegentlich an einem ganzen Nachmittag oder Vormittag kontrolliert werden. Er zieht die Vorlage zurück. Zum nächsten Mal wird er berichten, wie das Kontrollregime geändert werden kann. Geprüft wird auch, ob eine Saisonkraft beschäftigt werden kann.
Frau Fürst stellt fest, dass die Beschlussvorlage durch den Amtsdirektor zurückgezogen wurde.
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