Auszug - Information zur außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 8.1
Gremium: Sozialausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 23.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-040/2023 IV Information zur außerschulischen sportlichen Nutzung der Schulsporthalle Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Marten informiert zur Vorlage. Im Dezember 2022 wurde mit den Vereinen die Nutzungsvereinbarungen für das Jahr 2023 geschlossen. Mit dem Abschluss dieser ersten Nutzungsvereinbarung erfolgte personenbezogen und gegen Entrichtung einer Kaution in Höhe von 50,00 Euro die Ausgabe des Hallenschlüssels. Die Vereine sind der Zahlung der Kaution zeitnah nachgekommen. Die außerschulische Nutzung der Schulsporthalle Britz konnte ab Januar 2023 gewährleistet werden. Mit den Nutzungsvereinbarungen erhielten die Vereine die Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz sowie die Hallenordnung der Schulsporthalle Britz zur Kenntnis. Ein Hallenbuch wurde angefertigt und in der Schulsporthalle Britz ausgelegt. Dieses wird von den Vereinen gut geführt. Man wird sehen, wie die Entwicklung ist.

Es gab noch vereinzelte Anfragen, zum Beispiel wann wird der Fußboden gemacht. Der Fußboden muss abgeschliffen werden, was natürlich mit Kosten verbunden ist. Sollte man für die Haushaltsplanung 2024 planen. Der Sportplatz ist für den Schulsport und bleibt für die Öffentlichkeit geschlossen. Der Hort darf nur unter Aufsicht den Sportplatz nutzen.

 

Frau Steinmann bemängelt, dass der Geräteraum ständig offen ist. Vielleicht sollte man den Hausmeister noch einmal darauf ansprechen. Wozu eine Kaution für den Schlüssel zahlen, wenn die Türen eh nicht verschlossen sind.

 

Frau Spann erklärt, dass die Vereine noch einmal angeschrieben werden, wo darauf hingewiesen wird, dass der Raum mit abzuschließen ist.

 

Frau Steinmann möchte wissen, ob man als Verein bei der Außenanlage die Grünflächen nutzen darf?

 

Herr Marten verneint dies. Wenn es einem Verein gestattet wird, dann möchten die anderen Vereine die Flächen auch nutzen.