Auszug - Umgang mit Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen an Sportvereine für 2017 und 2018

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-030/2023 Umgang mit Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen an Sportvereine für 2017 und 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Polster berichtet aus den Ausschuss-Sitzungen, dass der FSV Golzow e.V. bereits nicht mehr existent ist und der SG Brodowin 63 e.V. derzeit einen Neuanfang startet, besonders daher sollten die offenen Forderungen niedergeschlagen werden. Somit wird dem Beschluss die Zustimmungsempfehlung gegeben.

Herr R. Riebe fügt hinzu, dass bei diesen Forderungen ja bereits die Verjährung eingetreten sein muss.

Herr Horst erinnert auch daran, dass die Vereine durch viele Eigenleistungen der Mitglieder geldwerte Leistungen für die Gemeinde erbracht haben. 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Forderungen aus den Betriebskostenabrechnungen an Sportvereine für 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt 9.931,14 EUR unbefristet niederzuschlagen und weist die Verwaltung an, die entsprechenden Abgangsanordnungen zu erstellen und die Buchungen vorzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

9

8

0

1

0