Auszug - Eingeschränktes Haltverbot im Ortsteil Brodowin, Brodowiner Dorfstr. zwischen Haus-Nr. 68/69 und 59/60

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 8.2
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:43
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-029/2023 Eingeschränktes Haltverbot im Ortsteil Brodowin, Brodowiner Dorfstr. zwischen Haus-Nr. 68/69 und 59/60
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81

Herr Horst erteilt Herrn Winkelmann das Wort.

Herr Winkelmann führt aus, dass die Thematik im Ortsbeirat Brodowin besprochen und auch im EA Chorin am 07.06.2023 zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung Chorin befürwortet wurde.

Befürwortet wird demnach der Entwurf 2 aus der Beschlussvorlage.

 

Frau Wähner stellt die Frage, warum das eingeschränkte Halteverbot nur an den Wochenenden/ Feiertagen greifen soll und nicht generell.

 

Durch Herrn Winkelmann wurde erläutert, dass der meiste Besucherverkehr an den Wochenenden und Feiertagen zu verzeichnen ist. An den Werktagen wurden bisher keine Einschränkungen durch parkende Fahrzeuge beobachtet.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für die „Brodowiner Dorfstraße“ zwischen den Hausnummern 68/69 und 59/60 (zwischen Abzweig „Amtsweg“ und „Schiefe Henne“).

 

 

Entwurf 1

Das eingeschränkte Haltverbot soll samstags und sonntags gelten.

 

oder

 

X

Entwurf 2

Das eingeschränkte Haltverbot soll samstags, sonntags und feiertags gelten.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

-

-

-