Auszug - Zuwendung an das Amt Britz-Chorin-Oderberg für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Niederfinow

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow
NI-022/2023 Zuwendung an das Amt Britz-Chorin-Oderberg für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Niederfinow
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Fürst: Die Beschlussvorlage wurde im Entwicklungsausschuss ausführlich diskutiert. Es geht darum, ob die Gemeinde dem Amt einen Investitionszuschuss in Höhe von 330 TEUR für die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses in Niederfinow als freiwillige Leistung zur Verfügung stellt.

Sollten weitere Fördermittel aus dem Kreisentwicklungsbudget (KEB) zur Verfügung gestellt werden, verringert sich dieser Zuschuss entsprechend. Das Amt hat einen weiteren Zuschuss für die Förderperiode 2024 beantragt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde am 21.6.23 vom Landkreis Barnim genehmigt. Die Zulässigkeit der anteiligen Finanzierung durch die Gemeinde wurde kommunalrechtlich geprüft. Die Zuwendung ist auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zulässig.

 

Herr Matthes ergänzt: Der Zuschuss beträgt max. 330 TEUR. Es besteht eine Chance aus dem KEB 2024 eine weitere Zuwendung zu erhalten. Diese würde mit Gemeindezuschuss verrechnet werden. Aus dem Programm KIB (MIK) stehen 470 TEUR als Festbetragsfinanzierung zur Verfügung. Die Richtlinie wurde modifiziert. Der Entwurf der Richtlinie liegt vor. Es wurde ein Antrag auf 155 TEUR (Minimierung des Gemeindeanteils) gestellt. Er schildert die Risiken, insbesondere weiterer Kostenentwicklungen, die bei einer Verzögerung des Beginns der Baumaßnahme zu befürchten sind. Es wurde Vorsorge getragen und ergänzende Fördermittel beantragt.

 

Herr Großebokermann: In verschiedenen Ausschusssitzungen wurde die Finanzierung besprochen. Es ist Entscheidung der Gemeindevertretung, ob die Finanzierung gewollt ist. An Dr. Gollner gewandt zeigt er sich empört darüber, dass dieser den Bundestagsabgeordneten Stefan Zierke in einem Schreiben aufgefordert hat, in dieser Sache Druck auf die Gemeindevertretung auszuüben.

 

Dr. Gollner: Das ganze kommt ihm vor, wie ein Haustürgeschäft. Wenn wir nicht sofort unterschreiben, dann ist das Geld weg.

Die Finanzierung ist seines Erachtens nicht gesichert. Es ist völlig offen, dass die Gemeinde das Grundstück unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. Er nimmt Stellung zu dem Gesagten. Der Amtsdirektor habe unwahre Angaben über die Haltung des Ministeriums gemacht. Das MIK wurde angefragt, ist die Hingabe eines Zuschusses an das Amt zulässig?

Er verliest ein Schreiben des MIK. Das wäre nur eine kurze allgemeine Eischätzung. Von der Feuerwehr war in der Anfrage nicht die Rede. Er bezieht sich auf den § 159 Absatz 1-3 der BbgKVerf. Der Amtsdirektor hätte prüfen müssen, ob die Feuerwehr Niederfinow ausschließlich der Gemeinde Niederfinow zugute kommt. Die Feuerwehr ist in die Amtswehr eingebunden. Bisher wurde die Feuerwehr immer durch das Amt finanziert. Damit gilt der Regelfall. Das Amt hat die Feuerwehr aus der Amtsumlage zu finanzieren. Der Amtsdirektor will die Bürger betrügen mit der Aussage aus dem Ministerium. Der Amtsdirektor verletzt Grundlagen unserer Rechtsordnung. Anders als Politiker, ist dieser zur Wahrheit verpflichtet. Er gefährdet die Grundlagen des Rechtsstaates und für die SPD ist es eine Schande und fordert ein Parteiausschlussverfahren, für den Amtsdirektor, den er zusammen mit dem Landrat ins Amt gebracht habe.

Er beantragt vom Innenministerium eine neue Aussage zur Finanzierung der Feuerwehr zu beantragen.

 

Herr Matthes: Ansprechpartner ist die Kommunalaufsicht, die den Hinweis auf die Zuschussfinanzierung über den öffentlich-rechtlichen Vertrag gab. Die Rechtssicherheit ist klargestellt. Die Kommunalaufsicht bindet das MIK durchaus mit ein. Er verlässt sich auf die Aussagen der Kommunalaufsicht.

 

Herr Großebokermann: Das MIK hat grundsätzlich nichts dagegen. Er stellt klar: Der Amtsdirektor wurde durch den Amtsausschuss gewählt. Andere Gemeinden haben die Mittel nicht, über eine Erhöhung der Amtsumlage den offen Betrag für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses zu finanzieren und führt die Haushaltslage der Gemeinden Hohenfinow und Liepe an. Es geht um eine Entscheidung, die wir treffen wollen. Die Bürger wurden gefragt, jeder der Angesprochenen hat gesagt, dass, wenn die Mittel vorhanden sind, die Gemeinde das machen soll.

 

Herr Blanke beantragt eine namentliche Abstimmung.

 

Herr Matthes: Das Grundstück bleibt Eigentum der Gemeinde. Wenn das Feuerwehrgebäude für die Zwecke des Brandschutzes nicht mehr benötigt wird, dann geht es an die Gemeinde, mit einem anteiligen Ausgleich. Es gab bereits Zuschussbeteiligungen durch Gemeinden. Hier benennt er die Gemeinden Parsteinsee, Chorin (Sandkrug).

 

Herr Dr. Gollner: Der Amtsdirektor hat heute eine Finanzierung vorgetragen, die nicht dem heutigen Stand entspricht.

 

Herr Matthes: Was steht im Beschluss? Der Vertrag könnte geschlossen werden. Der Zuschuss beträgt maximal 330 TEUR, wenn der beantragte Zuschuss nicht zum Tragen kommt.

 

 

Dr. Gollner: Er wendet sich nicht gegen die Finanzierung, sondern dass der Amtsdirektor sie belogen hat.

 

Frau Hecht: Es sind drei Fragen zu beantworten: a) nach dem Dürfen, b) nach dem Können und c) nach dem Wollen.

Die Gemeinde ist in der Lage die 330 TEUR aus dem Finanzhaushalt zur Verfügung zu stellen . 330 TEUR würden aus der Liquidität abfließen. Was war Ende 2022 auf den Konten der Gemeinde? Welche Ermächtigungen wurden erteilt? Welche Mittel wurden übertragen? Wenn alle Ermächtigungen greifen, unter Berücksichtigung des Eigenanteils für die Kita-Sanierung und der Friedhofsmauer verbleiben Ende 2023 550 TEUR Liquidität. Der Ergebnishaushalt wird durch die Finanzierung in den Folgejahren in Anspruch genommen. Der Betrag wird auf 80 Jahre Nutzungsdauer aufgeteilt, der Ergebnishaushalt also jährlich mit 4.125 EUR belastet. Das ist für die Gemeinde Niederfinow tragbar.

 

Herr Großebokermann stellt den Antrag, zur Abstimmung zu kommen.

 

Frau Fürst: Herr Dr. Gollner beantragte die Vertagung.

 

Herr Dr. Gollner beantragt in namentlicher Abstimmung über die Vertagung der Beschlussfassung zu entscheiden.

 

Frau Fürst lässt über den Antrag von Dr. Gollner namentlich abstimmen, ob die Entscheidung über die Beschlussfassung vertagt werden soll.

 

Ergebnis der namentlichen Abstimmung:

Herr Großebokermann:  nein

Herr Blanke:    nein

Frau Thiede:   nein

Herr Dr. Gollner:   ja

Frau Fürst:    nein

 

 

Dr. Gollner stellt den Antrag, um vom MIK einen neuen Antrag zur Finanzierung der Feuerwehr abzufordern.

 

Herr Mathes: Ansprechpartner für rechtliche Belange ist die untere Kommunalaufsichtsbehörde. Wir haben uns mit rechtlichen Fragen an die Kommunalaufsicht zu wenden.

 

Herr Großebokermann stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung: Es ist alles gesagt.

 

 

20.10 Uhr

 

Frau Fürst lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung, die Aussprache zu beenden und zur Abstimmung über die Beschlussvorlage zu kommen. abstimmen:

 

Herr Großebokermann:   Ja

Herr Blanke:     Ja

Frau Thiede:    Ja

Herr Dr. Gollner:    Nein

Frau Fürst:     Ja

 

Daraufhin kommt Frau Fürst zum Beschluss NI-022/2023.

 

Frau Fürst beginnt mit der Verlesung des Entwurfs des öffentlich-rechtlichen Vertrages.

 

 

20.13 Uhr

 

Nach Verlesen der Paragrafen 1 und 2 ergreift Dr. Gollner das Wort, um sich aus der Sitzung ab zu melden. Er verlässt um 20.13 Uhr die Sitzung und den Raum

 

Frau Fürst verliest den gesamten Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Sie fordert auf, Fragen zu stellen.

 

Es werden keine Fragen gestellt.

 

Frau Fürst stellt klar: Die Feuerwehr bauen wir nicht für die Feuerwehr sondern für alle Bürgerinnen der Gemeinde.

 

Herr Mattes zitiert den § 38 Absatz 1 der BbgKVerf. Ein Antrag zur Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde nicht gestellt. Es sind auch nicht weniger, als 1/3 der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.

 

Frau Fürst verliest die Beschlussvorlage. Aufgrund des Antrages von Herrn Blanke wird namentlich abgestimmt. Frau Fürst fordert die anwesenden Gemeindevertreterinnen einzeln und nacheinander auf, ihre Stimme abzugeben.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Niederfinow beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Niederfinow und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg gemäß der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

4

4

0

0

0

 

Ergebnis der namentlichen Abstimmung:

Stimmabgabe mit:

Frau Heike Thiede:   Ja

Herr Marco Großebokermann:  Ja

Herr Martin Blanke:   Ja

Frau Peggy Fürst:   Ja

 

Nach erfolgter Abstimmung unterbricht Frau Fürst die Sitzung um 20.30 Uhr für eine Pause.